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§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Forstwirt/Forstwirtin (ForstWiMeistPrV)
Eingangsformel
§ 1 Ziel der Meisterprüfung und Bezeichnung des Abschlusses
§ 1a Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung
§ 2 Gliederung der Meisterprüfung
§ 3 Prüfungsanforderungen im Teil "Produktion und Dienstleistungen"
§ 4 Prüfungsanforderungen im Teil "Betriebs- und Unternehmensführung"
§ 5 Prüfungsanforderungen im Teil "Berufsausbildung und Mitarbeiterführung"
§ 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
§ 7 Bestehen der Meisterprüfung
§ 8 Wiederholung der Meisterprüfung
§ 9 Übergangsvorschriften
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.