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Verordnung über die Anforderungen in der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Forstmaschinenführer/Geprüfte Forstmaschinenführerin (FoMaFüPrV)
Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Gliederung der Prüfung
§ 4 Prüfungsanforderungen im Prüfungsteil „Betriebsorganisation und umweltverträglicher Einsatz von Forsttechnik“
§ 5 Prüfungsanforderungen im Prüfungsteil „Fällen und Aufarbeiten bei der hochmechanisierten Holzernte“
§ 6 Prüfungsanforderungen im Prüfungsteil „Bringung von Holz, sonstige hochmechanisierte Verfahren“
§ 7 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
§ 8 Bestehen der Prüfung
§ 9 Wiederholung der Prüfung
§ 10 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 8 Absatz 4) Muster
Anlage 2 (zu § 8 Absatz 4) Muster
§ 10 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 10 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.