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§ 3 Rechts- und Fachaufsicht - Digitale Gesetze
Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSASatz 2011)
Abschnitt 1 Grundlagen der Organisation
Abschnitt 2 Leitungsausschuss
Abschnitt 3 Vertretung
Abschnitt 4 Personal
Abschnitt 5 Haushalts- und Wirtschaftsführung
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Grundlagen der Organisation
§ 3 Rechts- und Fachaufsicht
Die FMSA untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Die Rechts- und Fachaufsicht umfasst auch die Weisungsbefugnis des Bundesministeriums der Finanzen gegenüber der FMSA.