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[object Object] (FMSAKostV)
Abschnitt 1 Kostenerstattung
Abschnitt 2 Verjährung und Säumniszuschlag
Abschnitt 3 Übergangsregelungen und Inkrafttreten
§ 10 Stundung, Niederschlagung und Erlass - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Verjährung und Säumniszuschlag
§ 10 Stundung, Niederschlagung und Erlass
Stundung, Niederschlagung und Erlass festgesetzter Kostenerstattungen richten sich nach § 59 der Bundeshaushaltsordnung.