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§ 33 - Digitale Gesetze
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Erster Teil Grundlagen der Flurbereinigung
Zweiter Teil Die Beteiligten und ihre Rechte
Erster Abschnitt Die einzelnen Beteiligten
Zweiter Abschnitt Die Teilnehmergemeinschaft
Dritter Abschnitt Verband der Teilnehmergemeinschaften
Vierter Abschnitt Wertermittlungsverfahren
§ 27
§ 28
§ 29
§ 30
§ 31
§ 32
§ 33
Fünfter Abschnitt Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums
Dritter Teil Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes
Vierter Teil Besondere Vorschriften
Fünfter Teil Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren
Sechster Teil Freiwilliger Landtausch
Siebenter Teil Verbindung von Flurbereinigungsverfahren beschleunigtem Zusammenlegungsverfahren und freiwilligem Landtausch
Achter Teil Kosten
Neunter Teil Allgemeine Verfahrensvorschriften
Zehnter Teil Rechtsbehelfsverfahren
Elfter Teil Abschluß des Flurbereinigungsverfahrens
Zwölfter Teil Die Teilnehmergemeinschaft nach der Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens
Dreizehnter Teil Schluß- und Übergangsbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Teil: Die Beteiligten und ihre Rechte
Vierter Abschnitt: Wertermittlungsverfahren
§ 33
Die Länder können die Vornahme der Wertermittlung sowie die Bekanntgabe und Feststellung der Wertermittlungsergebnisse abweichend regeln.