Dritter Abschnitt Verband der Teilnehmergemeinschaften
Vierter Abschnitt Wertermittlungsverfahren
Fünfter Abschnitt Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums
Dritter Teil Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes
Vierter Teil Besondere Vorschriften
Fünfter Teil Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren
Sechster Teil Freiwilliger Landtausch
Siebenter Teil Verbindung von Flurbereinigungsverfahren beschleunigtem Zusammenlegungsverfahren und freiwilligem Landtausch
Achter Teil Kosten
Neunter Teil Allgemeine Verfahrensvorschriften
Zehnter Teil Rechtsbehelfsverfahren
Elfter Teil Abschluß des Flurbereinigungsverfahrens
Zwölfter Teil Die Teilnehmergemeinschaft nach der Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens
Dreizehnter Teil Schluß- und Übergangsbestimmungen
§ 16
Die Beteiligten nach § 10 Nr. 1 bilden die Teilnehmergemeinschaft. Sie entsteht mit dem Flurbereinigungsbeschluß und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.