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[object Object] (FlugDaG)
Abschnitt 1 Fluggastdatenzentralstelle und Zweck des Fluggastdaten-Informationssystems
Abschnitt 2 Übermittlung von Fluggastdaten an die Fluggastdatenzentralstelle
Abschnitt 3 Verarbeitung von Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle
Abschnitt 4 Übermittlung von Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle
Abschnitt 5 Datenschutzrechtliche Bestimmungen
§ 11 Nationale Kontrollstelle
§ 12 Die oder der Datenschutzbeauftragte der Fluggastdatenzentralstelle
§ 13 Löschung von Daten
§ 14 Protokollierung
§ 15 Dokumentationspflicht
Abschnitt 6 Geltung des Bundeskriminalamtgesetzes
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 11 Nationale Kontrollstelle - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 5: Datenschutzrechtliche Bestimmungen
§ 11 Nationale Kontrollstelle
Die Aufgaben der nationalen Kontrollstelle für den Datenschutz nimmt die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wahr.