Abschnitt 1 Fluggastdatenzentralstelle und Zweck des Fluggastdaten-Informationssystems
Abschnitt 2 Übermittlung von Fluggastdaten an die Fluggastdatenzentralstelle
Abschnitt 3 Verarbeitung von Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle
Abschnitt 4 Übermittlung von Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle
Abschnitt 5 Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Abschnitt 6 Geltung des Bundeskriminalamtgesetzes
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 11 Nationale Kontrollstelle - Digitale Gesetze
§ 11 Nationale Kontrollstelle
Die Aufgaben der nationalen Kontrollstelle für den Datenschutz nimmt die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wahr.