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§ 16 Wirkung von Veränderungen, Meldepflicht, Erstattungspflicht, Verhältnis zu Aufbaudarlehen und zur Sozialhilfe - Digitale Gesetze
Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG)
Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt II Einrichtungshilfe
Abschnitt III Laufende Beihilfe (Beihilfe zum Lebensunterhalt, besondere laufende Beihilfe)
§ 10 Allgemeine Bestimmungen
§ 11 Lebensalter und Erwerbsunfähigkeit, Antragsfrist
§ 12 Einkommenshöchstbetrag und Höhe der laufenden Beihilfe
§ 13 Gewährung von laufender Beihilfe
§ 14 Laufende Beihilfe nach Tod des Berechtigten
§ 15 Zusätzliche Leistungen zur Beihilfe zum Lebensunterhalt
§ 16 Wirkung von Veränderungen, Meldepflicht, Erstattungspflicht, Verhältnis zu Aufbaudarlehen und zur Sozialhilfe
§ 16a Laufende Beihilfe nach dem 31. Dezember 2005
Abschnitt IV Eingliederungsdarlehen
Abschnitt V Anwendung anderer Gesetze
Abschnitt VI Sonstige Bestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt III: Laufende Beihilfe (Beihilfe zum Lebensunterhalt, besondere laufende Beihilfe)
§ 16 Wirkung von Veränderungen, Meldepflicht, Erstattungspflicht, Verhältnis zu Aufbaudarlehen und zur Sozialhilfe
Die §§ 288 bis 292 des Lastenausgleichsgesetzes gelten entsprechend.