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§ 17 - Digitale Gesetze
Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (FlaggRG)
Erster Abschnitt Flaggenrecht der Seeschiffe
Zweiter Abschnitt Flaggenführung der Binnenschiffe
Dritter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 15
§ 16
§ 17
§ 18
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Dritter Abschnitt: Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 17
§ 15 Abs. 2 gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, auch für die Taten, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes begangen werden.