Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
Anordnung über die deutschen Flaggen (FlaggAnO 1996)
Eingangsformel
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
Schlußformel
Anhang 1 Flaggen der Bundesrepublik Deutschland
Anhang 2
Anhang 3 Flaggen für Dienstkraftfahrzeuge
Inhaltsverzeichnis
V.
1.
Die Führung der Bundesdienstflagge an Dienstkraftfahrzeugen der deutschen Vertretungen im Ausland regelt das Auswärtige Amt.
2.
Die Flaggenführung bei der Bundeswehr und bei der Bundespolizei wird besonders geregelt.
V. - Digitale Gesetze