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Anordnung über die deutschen Flaggen (FlaggAnO 1996)
Eingangsformel
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
Schlußformel
Anhang 1 Flaggen der Bundesrepublik Deutschland
Anhang 2
Anhang 3 Flaggen für Dienstkraftfahrzeuge
V. - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
V.
1.
Die Führung der Bundesdienstflagge an Dienstkraftfahrzeugen der deutschen Vertretungen im Ausland regelt das Auswärtige Amt.
2.
Die Flaggenführung bei der Bundeswehr und bei der Bundespolizei wird besonders geregelt.