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Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FKrFBAusbV)
Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Ausbildungsdauer
§ 3 Ausbildungsberufsbild
§ 4 Ausbildungsrahmenplan
§ 5 Ausbildungsplan
§ 6 Berichtsheft
§ 7 Zwischenprüfung
§ 8 Abschlussprüfung
§ 9 Inkrafttreten
Anlage (zu § 4 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
§ 2 Ausbildungsdauer - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.