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§ 4 Anträge, Forderungen - Digitale Gesetze
Verordnung über die Gewährung von Vergünstigungen im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Fischereierzeugnisse (FischVergünstV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständige Stellen
§ 3 Voraussetzungen für die Gewährung der Vergünstigungen
§ 4 Anträge, Forderungen
§ 5 Muster für Anträge
§ 6 Anzeigepflicht gegenüber der Landesstelle
§ 7 Kennzeichnungspflicht bei der Übertragungsprämie
§ 8 Bestandsbuchführung durch Lohnverarbeiter
§ 9
§ 10 Aufbewahrungs- und Duldungspflichten
§ 11 Inkrafttreten
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Anträge, Forderungen
(1) Vergünstigungen nach § 1 werden auf schriftlichen Antrag gewährt.
(2) Die Vergünstigungen werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.
(3) Forderungen auf Zahlung der Vergünstigungen sind unverzinslich.