Abschnitt 3 Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung
Abschnitt 4 Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten
Abschnitt 5 Sonstige Pflichten
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 8 Zugang
Die Angaben nach § 6 Satz 1 Nummer 2 und 9 dürfen nicht automatisiert abgerufen werden. Die Registerbehörde darf zu diesen Angaben nur den in § 11a Absatz 7 der Gewerbeordnung genannten Behörden Auskunft geben.