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§ 4 Verfahrenssprache - Digitale Gesetze
Verordnung über die Verbraucherschlichtungsstellen im Finanzbereich nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren (FinSV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen bei der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 1 Organisation der Verbraucherschlichtungsstellen
§ 2 Auswahl und Bestellung der Schlichter
§ 3 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie die Abberufung der Schlichter
§ 4 Verfahrenssprache
§ 5 Vertraulichkeit des Schlichtungsverfahrens
§ 6 Ablehnung der Durchführung des Schlichtungsverfahrens
§ 7 Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens
§ 8 Behandlung des Antrags
§ 9 Schlichtungsvorschlag
§ 10 Kosten des Verfahrens
§ 10a Bescheinigung über einen erfolglosen Schlichtungsversuch
Abschnitt 2 Anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen
Abschnitt 3 Berichts- und Informationspflichten
Abschnitt 4 Zusammenarbeit mit anderen Streitbeilegungsstellen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen bei der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 4 Verfahrenssprache
Schlichtungsverfahren werden in deutscher Sprache geführt.