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§ 4 Verfahrenssprache - Digitale Gesetze
Verordnung über die Verbraucherschlichtungsstellen im Finanzbereich nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren (FinSV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen bei der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Abschnitt 2 Anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen
Abschnitt 3 Berichts- und Informationspflichten
Abschnitt 4 Zusammenarbeit mit anderen Streitbeilegungsstellen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen bei der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 4 Verfahrenssprache
Schlichtungsverfahren werden in deutscher Sprache geführt.