Vierter Abschnitt Übergang von Rechten und Pflichten, Veröffentlichung
§ 7 Verfahren - Digitale Gesetze
§ 7 Verfahren
Eine Beschlussfassung des Verwaltungsrats im schriftlichen Verfahren oder in Verfahren der Telekommunikation ist zulässig. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.