Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 12 Veröffentlichung der Satzung - Digitale Gesetze
Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDASa)
Erster Abschnitt Aufbau und Geschäftsführung
Zweiter Abschnitt Verwaltungsrat
Dritter Abschnitt Haushaltsführung
Vierter Abschnitt Übergang von Rechten und Pflichten, Veröffentlichung
Inhaltsverzeichnis
Vierter Abschnitt: Übergang von Rechten und Pflichten, Veröffentlichung
§ 12 Veröffentlichung der Satzung
Die Satzung und Änderungen an der Satzung sind in den Veröffentlichungen der Bundesanstalt bekannt zu machen.