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§ 12 Veröffentlichung der Satzung - Digitale Gesetze
Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDASa)
Erster Abschnitt Aufbau und Geschäftsführung
Zweiter Abschnitt Verwaltungsrat
Dritter Abschnitt Haushaltsführung
Vierter Abschnitt Übergang von Rechten und Pflichten, Veröffentlichung
§ 11 Übergang von Rechten und Pflichten
§ 12 Veröffentlichung der Satzung
Inhaltsverzeichnis
Vierter Abschnitt: Übergang von Rechten und Pflichten, Veröffentlichung
§ 12 Veröffentlichung der Satzung
Die Satzung und Änderungen an der Satzung sind in den Veröffentlichungen der Bundesanstalt bekannt zu machen.