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Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG)
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Errichtung, Aufsicht, Aufgaben
Zweiter Abschnitt Organisation
Dritter Abschnitt Personal
Vierter Abschnitt Haushaltsplan, Rechnungslegung, Deckung des Verwaltungsaufwands
Fünfter Abschnitt Gebühren und Umlage, Zwangsmittel
Sechster Abschnitt Finanzierung gesonderter Aufgaben
Siebenter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 2 Rechts- und Fachaufsicht - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Errichtung, Aufsicht, Aufgaben
§ 2 Rechts- und Fachaufsicht
Die Bundesanstalt untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (Bundesministerium).