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Finanzgerichtsordnung (FGO)
Erster Teil Gerichtsverfassung
Zweiter Teil Verfahren
Dritter Teil Kosten und Vollstreckung
Vierter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 35 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Gerichtsverfassung
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Unterabschnitt 2: Sachliche Zuständigkeit
§ 35
Das Finanzgericht entscheidet im ersten Rechtszug über alle Streitigkeiten, für die der Finanzrechtsweg gegeben ist.