Teil 1 Aufbau und Organisation der Filmförderungsanstalt
Teil 2 Begriffsbestimmungen
Teil 3 Förderungen
Teil 4 Finanzierung, Verwendung der Mittel
Teil 5 Auskunftspflichten und Datenverwendung
Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 62 Zuschauererfolg
Die Referenzpunktzahl aus dem Zuschauererfolg entspricht bei programmfüllenden Filmen der Besucherzahl im Zeitraum eines Jahres nach der Erstaufführung.