Teil 1 Aufbau und Organisation der Filmförderungsanstalt
Teil 2 Begriffsbestimmungen
Teil 3 Förderungen
Teil 4 Finanzierung, Verwendung der Mittel
Teil 5 Auskunftspflichten und Datenverwendung
Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 17 Vorsitz
Den Vorsitz des Präsidiums führt die Person, die den Vorsitz des Verwaltungsrats innehat. Das Präsidium wählt aus seiner Mitte eine Person, die den stellvertretenden Vorsitz innehat.