Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1 - Digitale Gesetze
[object Object] (FeinOAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2 Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 7 Inhalt des Teiles 1
§ 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
§ 9 Prüfungsbereich „Herstellen von planoptischen Bauteilen“
§ 10 Prüfungsbereich „Bauteilqualität und Arbeitsorganisation“
§ 11 Inhalt des Teiles 2
§ 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 13 Prüfungsbereich „Herstellen von optischen Baugruppen und Systemen“
§ 14 Prüfungsbereich „Fertigungstechnik“
§ 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Herstellen von planoptischen Bauteilen“ und
2.
„Bauteilqualität und Arbeitsorganisation“.