Abschnitt 2 Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten
Abschnitt 3 Registrierung von Finanzinstituten
Abschnitt 4 Datenerhebung und Datenübermittlung
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 6 Schlussbestimmung
§ 4 Verhinderung der Umgehung der Meldepflicht
Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts können die Verpflichtungen aus dieser Verordnung nicht umgangen werden. § 42 der Abgabenordnung gilt entsprechend.