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§ 35 Geldforderung - Digitale Gesetze
Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Fälligkeit
Abschnitt 3 Vorschuss und Vorauszahlung
Abschnitt 4 Kostenansatz
Abschnitt 5 Kostenhaftung
Abschnitt 6 Gebührenvorschriften
Abschnitt 7 Wertvorschriften
Unterabschnitt 1 Allgemeine Wertvorschriften
§ 33 Grundsatz
§ 34 Zeitpunkt der Wertberechnung
§ 35 Geldforderung
§ 36 Genehmigung einer Erklärung oder deren Ersetzung
§ 37 Früchte, Nutzungen, Zinsen und Kosten
§ 38 Stufenantrag
§ 39 Antrag und Widerantrag, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung
§ 40 Rechtsmittelverfahren
§ 41 Einstweilige Anordnung
§ 42 Auffangwert
Unterabschnitt 2 Besondere Wertvorschriften
Unterabschnitt 3 Wertfestsetzung
Abschnitt 8 Erinnerung und Beschwerde
Abschnitt 9 Schluss- und Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 7: Wertvorschriften
Unterabschnitt 1: Allgemeine Wertvorschriften
§ 35 Geldforderung
Ist Gegenstand des Verfahrens eine bezifferte Geldforderung, bemisst sich der Verfahrenswert nach deren Höhe, soweit nichts anderes bestimmt ist.