Abschnitt 6 Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen
Abschnitt 7 Verfahren in Gewaltschutzsachen
Abschnitt 8 Verfahren in Versorgungsausgleichssachen
Abschnitt 9 Verfahren in Unterhaltssachen
Abschnitt 10 Verfahren in Güterrechtssachen
Abschnitt 11 Verfahren in sonstigen Familiensachen
Abschnitt 12 Verfahren in Lebenspartnerschaftssachen
Buch 3 Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen
Buch 4 Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen
Buch 5 Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren
Buch 6 Verfahren in weiteren Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 7 Verfahren in Freiheitsentziehungssachen
Buch 8 Verfahren in Aufgebotssachen
Buch 9 Schlussvorschriften
§ 191 Verfahrensbeistand
Das Gericht hat einem minderjährigen Beteiligten in Adoptionssachen einen Verfahrensbeistand zu bestellen, sofern dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist. Die §§ 158 bis 158c gelten entsprechend.