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Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (FahrlG2018DV)
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt Anforderungen an Fahrlehrer und Fahrschulen
Zweiter Abschnitt Anforderungen an Fahrlehrerausbildungsstätten
§ 8 Verantwortliche Leitung
§ 9 Lehrkräfte in der Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 10 Unterrichtsräume in der Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 11 Lehrmittel in der Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 12 Lehrfahrzeuge in der Fahrlehrerausbildungsstätte
Dritter Abschnitt Anforderungen an Einweisungslehrgänge zum Erwerb der Seminarerlaubnis
Vierter Abschnitt Überwachung
Fünfter Abschnitt
Sechster Abschnitt
Siebter Abschnitt Übergangs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
§ 10 Unterrichtsräume in der Fahrlehrerausbildungsstätte - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Anforderungen an Fahrlehrerausbildungsstätten
§ 10 Unterrichtsräume in der Fahrlehrerausbildungsstätte
Die Unterrichtsräume müssen nach Größe, Beschaffenheit und Einrichtung einen sachgerechten Ausbildungsbetrieb zulassen. § 3 Satz 1 ist anzuwenden.