Titel 3 Zulagen für den Umgang mit Munition und Sprengstoffen
Titel 4 Zulage für Tätigkeiten an Antennen und Antennenträgern; Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
Titel 5 Sonstige einzeln abzugeltende Erschwernisse
Abschnitt 3 Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
Abschnitt 4 Zulagen in festen Monatsbeträgen
Abschnitt 5 Übergangsregelungen
§ 5 Ausschluss der Zulage - Digitale Gesetze
§ 5 Ausschluss der Zulage
Die Zulage wird nicht gewährt
1.
neben Auslandsbesoldung nach Abschnitt 5 des Bundesbesoldungsgesetzes,
2.
in den Fällen des § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes oder
3.
wenn der Dienst zu ungünstigen Zeiten auf andere Weise als abgegolten oder ausgeglichen gilt.