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Verordnung zur Ausgestaltung des unabhängigen Expertenrats für Klimafragen und zur Einsetzung der Geschäftsstelle (ExpertenratV)
Eingangsformel
§ 1 Sitz des Expertenrats für Klimafragen
§ 2 Geschäftsstelle
§ 3 Unvereinbarkeit von Ämtern und Verschwiegenheitspflicht
§ 4 Ausscheiden eines Mitglieds des Expertenrats für Klimafragen
§ 5 Beschlussfassung des Expertenrats für Klimafragen
§ 6 Anhörung und Befragung von Behörden oder Sachverständigen
§ 7 Datenübermittlung
§ 8 Aufwandsentschädigung und Reisekostenerstattung
§ 9 Schiedsrichterliches Verfahren
§ 10 Inkrafttreten
§ 10 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 10 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.