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§ 6 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (EWKKennzV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anforderung an die Beschaffenheit von bestimmten Einwegkunststoffgetränkebehältern
§ 4 Kennzeichnungspflicht
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
§ 6 Inkrafttreten
Schlussformel
Inhaltsverzeichnis
§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 3. Juli 2021 in Kraft. Erfolgt die Verkündung nach dem 3. Juli 2021, tritt die Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft.