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§ 30 - Digitale Gesetze
Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (EuWG)
Erster Abschnitt Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
Zweiter Abschnitt Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament
Dritter Abschnitt Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Dritter Abschnitt: Schlußbestimmungen
§ 30
(Inkrafttreten)