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Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV)
Eingangsformel
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Beratungsangebote, Finanzierung
§ 2 Beratung, Unabhängigkeit
§ 3 Finanzierung der Beratungsangebote, Verteilungsschlüssel
§ 4 Gegenstand und Höhe des Zuschusses pro Vollzeitäquivalent
§ 5 Personalausgaben
§ 6 Sachausgaben
§ 7 Antragsberechtigte
§ 8 Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses
§ 9 Zuteilungsverfahren
§ 10 Zuständigkeit, Antragsverfahren, Ausschlussfrist
§ 11 Gewährung und Auszahlung
§ 12 Dauer und Zeitraum der Bewilligungsperiode
§ 13 Tätigkeitsnachweis, Belegprüfung, Qualitätssicherung
§ 14 Datenerhebung
§ 15 Mitteilungspflichten, sonstige Bestimmungen
§ 16 Inkrafttreten
§ 4 Gegenstand und Höhe des Zuschusses pro Vollzeitäquivalent - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Gegenstand und Höhe des Zuschusses pro Vollzeitäquivalent
Der Zuschuss wird für Personal- und Sachausgaben gewährt. Er ist auf jährlich 110 000 Euro pro Vollzeitäquivalent begrenzt.