Abschnitt 2 Durchsetzung der Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen
Abschnitt 3 Bußgeldvorschriften, Vollstreckung, Umlagen und Kostenerstattung
Abschnitt 4 Anpassung an geändertes Gemeinschaftsrecht
Abschnitt 5 Rechtsschutz bei bestimmten Verwaltungsmaßnahmen
§ 8 Außenverkehr
Die Befugnis zum Verkehr mit der Europäischen Kommission und den mit der Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2394 befassten Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird der zentralen Verbindungsstelle übertragen.