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§ 3 Stellung - Digitale Gesetze
Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats (EthRG)
§ 1 Bildung des Deutschen Ethikrats
§ 2 Aufgaben
§ 3 Stellung
§ 4 Mitglieder
§ 5 Berufung und Amtszeit der Mitglieder
§ 6 Arbeitsweise
§ 7 Öffentlichkeit
§ 8 Geschäftsstelle
§ 9 Pflicht zur Verschwiegenheit
§ 10 Kosten
§ 11 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Stellung
Der Deutsche Ethikrat ist in seiner Tätigkeit unabhängig und nur an den durch dieses Gesetz begründeten Auftrag gebunden. Die Mitglieder des Deutschen Ethikrats üben ihr Amt persönlich und unabhängig aus.