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Verordnung zur Datenübermittlung zum Zweck der Ausführung der Vollzugsvorkehrungen nach § 12 Absatz 1 des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes (ESVGDüV)
Eingangsformel
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zur Datenübermittlung verpflichtete Behörden
§ 4 Zur Datenanforderung berechtigte Behörden
§ 5 Übermittlung von nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
§ 6 Übermittlung von nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene erhobenen und gespeicherten Daten
§ 7 Übermittlung von nach der Viehverkehrsverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
§ 8 Übermittlung von nach der Marktordnungswaren-Meldeverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
§ 9 Übermittlung von nach der InVeKoS-Verordnung erhobenen und gespeicherten Daten
§ 10 Art und Form der Datenübermittlung
§ 11 Datenschutz und Datensicherheit
§ 12 Inkrafttreten
Schlussformel
Schlussformel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.