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Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESMFinG)
§ 1 Übernahme des deutschen Anteils am Stammkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus; Veränderung des konsolidierten Darlehensvolumens von Europäischem Stabilitätsmechanismus und Europäischer Finanzstabilisierungsfazilität
§ 2 Gewährung von Stabilitätshilfen durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus
§ 3 Haushalts- und Stabilitätsverantwortung
§ 4 Parlamentsvorbehalt für Entscheidungen im Europäischen Stabilitätsmechanismus
§ 5 Beteiligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
§ 6 Beteiligung durch ein Sondergremium
§ 7 Unterrichtung durch die Bundesregierung
§ 8 Inkrafttreten
§ 8 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 8 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.