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§ 35 Anwendung des Warenzeichengesetzes - Digitale Gesetze
Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten (ErstrG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Erstreckung
Teil 2 Umwandlung von Herkunftsangaben in Verbandszeichen
§ 33 Umwandlung
§ 34 Antrag auf Umwandlung
§ 35 Anwendung des Warenzeichengesetzes
§ 36 Zusammentreffen von umgewandelten Herkunftsangaben und Warenzeichen
§ 37 Schutzfähigkeit umgewandelter Herkunftsangaben
§ 38 Weiterbenutzungsrecht
Teil 3 (weggefallen)
Teil 4 Änderung von Gesetzen
Teil 5 Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Umwandlung von Herkunftsangaben in Verbandszeichen
§ 35 Anwendung des Warenzeichengesetzes
Der Antrag auf Umwandlung wird, soweit nachfolgend nichts anders bestimmt ist, als Anmeldung eines Verbandszeichens nach den §§ 17 bis 23 des Warenzeichengesetzes behandelt.