Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 24 Schutzdauer - Digitale Gesetze
Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten (ErstrG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Erstreckung
Teil 2 Umwandlung von Herkunftsangaben in Verbandszeichen
Teil 3 (weggefallen)
Teil 4 Änderung von Gesetzen
Teil 5 Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Erstreckung
More
Unterabschnitt 4: Besondere Vorschriften für Marken
§ 24 Schutzdauer
Auf die Berechnung der Dauer des Schutzes von nach § 4 erstreckten Marken ist § 9 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes anzuwenden.