Abschnitt 1 Erstreckung auf das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
Abschnitt 2 Erstreckung der in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet bestehenden gewerblichen Schutzrechte auf das übrige Bundesgebiet
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 2 Besondere Vorschriften für Patente