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Eingangsformel - Digitale Gesetze
Verordnung zur Regelung weiterer Voraussetzungen der Erreichbarkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (ErrV)
Eingangsformel
§ 1 Näherer Bereich
§ 2 Möglichkeit der werktäglichen Kenntnisnahme
§ 3 Weitere wichtige Gründe
§ 4 Zustimmungsverfahren
§ 5 Dauer des Aufenthalts außerhalb des näheren Bereichs aus wichtigem Grund
§ 6 Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs aufgrund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit
§ 7 Zustimmung bei Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs ohne wichtigen Grund
§ 8 Erreichbarkeit von Personen, die Arbeitslosengeld und Bürgergeld beziehen
§ 9 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
Auf Grund des § 13 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, der durch Artikel 1 Nummer 14 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2328) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: