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§ 10 - Digitale Gesetze
Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten (ErgThG)
Eingangsformel
I. Abschnitt Die Erlaubnis
II. Abschnitt Zuständigkeiten
III. Abschnitt Bußgeldvorschrift
IV. Abschnitt Übergangsvorschriften
V. Abschnitt Schlußvorschriften
§ 9
§ 10
Inhaltsverzeichnis
V. Abschnitt: Schlußvorschriften
§ 10
§ 4 Absatz 5 bis 7 tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Ausbildungen nach § 4 Absatz 5, die vor dem 31. Dezember 2024 begonnen worden sind, werden nach dieser Vorschrift abgeschlossen.