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Verordnung über Schnittstellen des E-Rezept-Fachdienstes (ERFSV)
Eingangsformel
§ 1 Übermittelbare Daten
§ 2 Verbot der Datenverarbeitung zu Werbezwecken
§ 3 Einwilligung in die Verarbeitung und Übermittlung von Verordnungsdaten
§ 4 Technische Anforderungen an die Datenübermittlung und -verarbeitung
§ 5 Anforderungen an die Dokumentation der Datenübermittlung
§ 6 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1) Über die Schnittstellen des E-Rezept-Fachdienstes übermittelbare Daten
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Verbot der Datenverarbeitung zu Werbezwecken
Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Berechtigten zu Werbezwecken ist ausgeschlossen.
§ 2 Verbot der Datenverarbeitung zu Werbezwecken - Digitale Gesetze