Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
Verordnung über Schnittstellen des E-Rezept-Fachdienstes (ERFSV)
Eingangsformel
§ 1 Übermittelbare Daten
§ 2 Verbot der Datenverarbeitung zu Werbezwecken
§ 3 Einwilligung in die Verarbeitung und Übermittlung von Verordnungsdaten
§ 4 Technische Anforderungen an die Datenübermittlung und -verarbeitung
§ 5 Anforderungen an die Dokumentation der Datenübermittlung
§ 6 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1) Über die Schnittstellen des E-Rezept-Fachdienstes übermittelbare Daten
§ 2 Verbot der Datenverarbeitung zu Werbezwecken - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Verbot der Datenverarbeitung zu Werbezwecken
Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Berechtigten zu Werbezwecken ist ausgeschlossen.