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Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur im Bereich der Eisenbahnregulierung (EReg-BGebV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Gebühren
§ 3 Stundung, Niederschlagung und Erlass
§ 4 Gebührenbefreiungen
§ 5 Alt-Sachverhalte
§ 6 Inkrafttreten
Anlage (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
§ 3 Stundung, Niederschlagung und Erlass - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Stundung, Niederschlagung und Erlass
Die Regulierungsbehörde ist befugt, festgesetzte Gebühren gemäß § 59 der Bundeshaushaltsordnung zu stunden, niederzuschlagen oder zu erlassen.