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§ 22 Kleinbetragsgrenze - Digitale Gesetze
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Steuerpflicht
Abschnitt 2 Wertermittlung
Abschnitt 3 Berechnung der Steuer
Abschnitt 4 Steuerfestsetzung und Erhebung
Abschnitt 5 Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Steuerfestsetzung und Erhebung
§ 22 Kleinbetragsgrenze
Von der Festsetzung der Erbschaftsteuer ist abzusehen, wenn die Steuer, die für den einzelnen Steuerfall festzusetzen ist, den Betrag von 50 Euro nicht übersteigt.