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§ 11 Bewertungsstichtag - Digitale Gesetze
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Steuerpflicht
Abschnitt 2 Wertermittlung
§ 10 Steuerpflichtiger Erwerb
§ 11 Bewertungsstichtag
§ 12 Bewertung
§ 13 Steuerbefreiungen
§ 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
§ 13b Begünstigtes Vermögen
§ 13c Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
§ 13d Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
Abschnitt 3 Berechnung der Steuer
Abschnitt 4 Steuerfestsetzung und Erhebung
Abschnitt 5 Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Wertermittlung
§ 11 Bewertungsstichtag
Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend.