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Verordnung zur Anerkennung, zum Einsatz und zur Überwachung von Prüfsachverständigen im Eisenbahnbereich (EPSV)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Anerkennung
Teil 3 Beauftragung und Aufgaben der Prüfsachverständigen
Teil 4 Pflichten der Prüfsachverständigen
Teil 5 Überwachung der Prüfsachverständigen
Teil 6 Schlussbestimmungen
§ 3 Zuständige Behörde - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Allgemeine Vorschriften
§ 3 Zuständige Behörde
Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Behörde für die Anerkennung und Überwachung der Prüfsachverständigen gemäß den Teilen 2 und 5.