Abschnitt 4 Befugnisse der Regulierungsbehörde, Sanktionen
Teil 3a Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und Gewährleistung der Versorgungssicherheit
Teil 4 Energielieferung an Letztverbraucher
Teil 5 Planfeststellung, Wegenutzung
Teil 6 Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung
Teil 7 Behörden
Teil 8 Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
Teil 9 Sonstige Vorschriften
Teil 9a Transparenz
Teil 10 Evaluierung, Schlussvorschriften
§ 28e Grundsätze der Netzkostenermittlung
Für die Ermittlung der Netzkosten für die Errichtung und den Betrieb von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen sind die Grundsätze des § 21 Absatz 2 anzuwenden.