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§ 113 Laufende Wegenutzungsverträge - Digitale Gesetze
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Entflechtung
Teil 3 Regulierung des Netzbetriebs
Teil 3a Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und Gewährleistung der Versorgungssicherheit
Teil 4 Energielieferung an Letztverbraucher
Teil 5 Planfeststellung, Wegenutzung
Teil 6 Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung
Teil 7 Behörden
Teil 8 Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
Teil 9 Sonstige Vorschriften
Teil 9a Transparenz
Teil 10 Evaluierung, Schlussvorschriften
§ 112 (weggefallen)
§ 112a (weggefallen)
§ 112b Berichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Bundesnetzagentur zur Evaluierung der Wasserstoffnetzregulierung
§ 113 Laufende Wegenutzungsverträge
§ 113a Überleitung von Wegenutzungsrechten auf Wasserstoffleitungen
§ 113b Umstellung von Erdgasleitungen im Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff
§ 113c Übergangsregelungen zu Sicherheitsanforderungen; Anzeigepflicht und Verfahren zur Prüfung von Umstellungsvorhaben
§ 114 Wirksamwerden der Entflechtungsbestimmungen
§ 115 Bestehende Verträge
§ 116 Bisherige Tarifkundenverträge
§ 117 Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung
§ 117a Regelung bei Stromeinspeisung in geringem Umfang
§ 117b Verwaltungsvorschriften
§ 117c Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Informationen
§ 118 Übergangsregelungen
§ 118a Regulatorische Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen; Verordnungsermächtigung und Subdelegation
§ 118b Befristete Sonderregelungen für Energielieferverträge mit Haushalts kunden außerhalb der Grundversorgung bei Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung
§ 118c Befristete Notversorgung von Letztverbrauchern im Januar und Februar des Jahres 2023
§ 119 Verordnungsermächtigung für das Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“
§ 120 Schrittweiser Abbau der Entgelte für dezentrale Einspeisung; Übergangsregelung
§ 121 Außerkrafttreten der §§ 50a bis 50c und 50e bis 50j
Anlage (zu § 13g) Berechnung der Vergütung
Inhaltsverzeichnis
Teil 10: Evaluierung, Schlussvorschriften
§ 113 Laufende Wegenutzungsverträge
Laufende Wegenutzungsverträge, einschließlich der vereinbarten Konzessionsabgaben, bleiben unbeschadet ihrer Änderung durch die §§ 36, 46 und 48 im Übrigen unberührt.