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§ 13 Beauftragte Stelle - Digitale Gesetze
Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (EnVKG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Neu in Verkehr gebrachte Produkte
Abschnitt 3 Gebrauchte Produkte
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Neu in Verkehr gebrachte Produkte
§ 13 Beauftragte Stelle
Beauftragte Stelle für die Verbrauchskennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten im Anwendungsbereich der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.