Abschnitt 2 Höhe der verzinsten Einzahlungsbeträge
Abschnitt 3 Inkrafttreten
§ 6 Höhe der Zinsen
Die Höhe der Zinsen nach § 7 Absatz 2 Satz 2 und 4 und Absatz 3 Satz 1 des Entsorgungsfondsgesetzes wird nach der Deutschen Zinsmethode (30/360) berechnet.