Abschnitt 2 Höhe der verzinsten Einzahlungsbeträge
Abschnitt 3 Inkrafttreten
§ 4 Schriftliche Zahlungsaufforderung
Für Zahlungen nach § 8 Absatz 1 und 2 des Entsorgungsfondsgesetzes schickt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle dem Einzahlenden eine schriftliche Zahlungsaufforderung zu. In der Zahlungsaufforderung sind anzugeben: