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§ 12 Unabdingbarkeit - Digitale Gesetze
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (EntgFG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
§ 3a Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen
§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
§ 4a Kürzung von Sondervergütungen
§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten
§ 6 Forderungsübergang bei Dritthaftung
§ 7 Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers
§ 8 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 9 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation
§ 10 Wirtschaftliche Sicherung für den Krankheitsfall im Bereich der Heimarbeit
§ 11 Feiertagsbezahlung der in Heimarbeit Beschäftigten
§ 12 Unabdingbarkeit
§ 13 Übergangsvorschrift
Inhaltsverzeichnis
§ 12 Unabdingbarkeit
Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden.